„Jagd ohne Hund ist Schund“

 

Nach dem Bundesjagdgesetz ist es vorgeschrieben, dass für viele Jagdarten ein brauchbarer Hund zur Verfügung stehen muss. Vor allem aus Tierschutzgründen ist es notwendig, dass krankes Wild von dem Hund gesucht wird und es erlöst werden kann. Auf der anderen Seite sind bestimmte Jagdarten ohne ausgebildete Hunde nicht möglich. Allerdings braucht nicht unbedingt jeder Jäger einen eigenen Hund. Unter einem „brauchbaren Jagdhund“ versteht man einen Hund, der die Brauchbarkeitsprüfung (auch Jagdeignungsprüfung) des jeweiligen Bundeslandes (indem er eingesetzt werden soll) bestanden hat. Diese prüft die Arbeiten nach dem Schuss und stellt die Mindestanforderungen dar, die vom Gesetz an einen Jagdhund gestellt werden. Diese Prüfung ist auch aus versicherungs- oder hundesteuerlichen Gründen sinnvoll. In Niedersachsen können die Brauchbarkeitsprüfung auch Jagdhunde ohne Papiere sowie Jagdhundkreuzungen ablegen. Es gibt als Prüfungsurteil nur „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

 

 

Neben den Brauchbarkeitsprüfungen gibt es die Verbandsprüfungen, die vom Jagdgebrauchshundeverband abgehalten werden. Diese gliedern sich in Anlage- bzw. Zuchtprüfungen (VJP/ HZP), Leistungsprüfungen (VGP/ VPS) und Prüfungen zur Erringung von Leistungszeichen (Btr). An diesen Prüfungen dürfen nur Hunde mit anerkannten Papieren teilnehmen. Bei diesen Prüfungen werden Wertnoten für die einzelnen Fächer vergeben.



 

Der sinnvolle Werdegang eines (im Frühjahr geborenen) Weimaraners sieht folgende Prüfungskarriere vor:

 

Nachdem man im Wurfjahr den Grundgehorsam sowie die jagdlichen Anlagen gefördert hat, nimmt der Hund im folgenden Frühjahr (April) an der Verbandjugendprüfung (VJP) teil und danach im Herbst (September) an der Herbstzuchtprüfung (HZP). Diese Prüfungen sind für die Zucht sehr relevant und die Ergebnisse werden vom Weimaraner-Klub in einer Datenbank gespeichert. Sollte die HZP bestanden sein, braucht der Hund im Oktober bei der Brauchbarkeitsprüfung nur noch die Zusatzfächer ablegen. Dieses Vorgehen ist sehr sinnvoll, weil erstens durch die Ausbildung für die HZP auch Arbeiten vor dem Schuss trainiert werden und zweitens, weil es stressfreier ist bei der Brauchbarkeitsprüfung nur die Zusatzfächer (z.B. Leinenführigkeit, Verhalten auf dem Stand, Schweiß) ablegen zu müssen. So kann man sich nämlich nach der HZP ausschließlich der Vorbereitung für die Schweißfährte widmen.

Im nächsten Jahr beginnt dann die Vorbereitung auf die Verbandsgebrauchshundeprüfung (VGP), der sogenannten Meisterprüfung für Jagdhunde. Ebenso kann man sich nun der Bringtreueprüfung oder der Verbandschweißprüfung widmen.



 

Die Verbandsprüfungen

 

Verbandsjugendprüfung (VJP)

Nachdem durch entsprechende Vorbereitung die natürlichen Anlagen des jungen Hundes gefördert wurden, nimmt der Hund im April an dieser Anlagenprüfung teil.

Geprüft werden folgende Bereiche:

- Hasenspur (Spurwille und Spursicherheit)

- Nase

- Suche

- Vorstehen

- Führigkeit (und Gehorsam)

- Art des Jagens

   (spurlaut, sichtlaut, fraglich, stumm, waidlaut)

- Feststellung der Schussfestigkeit

 

Herbstzuchtprüfung (HZP)

Wie bei der VJP dürfen an dieser Prüfung nur Hunde teilnehmen, die im Vorjahr gewölft wurden (Ausnahme bei Würfen nach dem 01. Oktober). Eine „Alters-HZP“ wie bei anderen Jagdhundrassen ist nicht zulässig. Neben den Anlagefächern werden nun auch Abrichtefächer abgeprüft.

Geprüft werden folgende Bereiche:

- Nase

- Suche

- Vorstehen

- Führigkeit

- Gehorsam (ohne Wildkontakt)

- Art des Jagens

   (spurlaut, sichtlaut, fraglich, stumm, waidlaut)

- Feststellung der Schussfestigkeit im Wasser

   und auf dem Land

- Arbeitsfreude

- Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer

- Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer

- Bringen von Ente und Kanin

- Federwildschleppen

- Haarwildschleppen

 

Verbandsgebrauchshundeprüfung (VGP)

Diese sogenannte Meisterprüfung dauert zwei Tage und wird im Herbst durchgeführt. Sie ist eine Leistungsprüfung, die alle jagdlichen Aufgabengebiete abprüft. Die Prüfung wird dazu in vier Fachgruppen unterteilt:

 

1.) Waldarbeit

- Schweißarbeit (Tag- oder Übernachtfährte)

- Bringen von Fuchs über Hindernis

- Fuchsschleppe

- Bringen von Fuchs auf der Schleppe

- Kaninchenschleppe

- Bringen von Kanin

- Stöbern

- Buschieren

 

2.) Wasserarbeit

- Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer

- Schussfestigkeit

- Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer

- (Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer)

- Bringen von Ente

 

3.) Feldarbeit

- Nasengebrauch

- Suche

- Vorstehen

- Manieren am Wild und Nachziehen

- Federwildschleppe

- Freies Verlorensuchen und Bringen

   eines ausgelegten Stückes Federwild

- Bringen von Federwild

 

4.) Gehorsam

- Allgemeines Verhalten/ Gehorsam

- Verhalten auf dem Stand

- Leinenführigkeit

- Folgen frei bei Fuß

- Ablegen

- Benehmen vor eräugtem Federwild

- Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild

- Schussruhe

 

Verbandsschweißprüfung (VSwP)

Bei dieser Prüfung wird auf einer 20- oder 40- Stundenfährte (mit einem Viertelliter Wildschweiß auf mind. 1000 Länge) die Nachsuchenleistung des Hundes überprüft.

 

Leistungszeichen

Folgende Leistungszeichen können auf einer Verbandsprüfung bzw. während der Jagd erbracht werden:

- Armbruster-Haltabzeichen (AH)

- Härtenachweis

- Lautjagerstrich

- Verlorenbringer (Vbr)

- Bringtreue (Btr)